Jetzt ist klar:
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, danach erben nur Blutsverwandte, keine gemeinnützigen Einrichtungen.
Fazit: Die richtige Ausgestaltung der Nachlassregelung ist sehr wichtig.
Wenn zu den Erben Menschen mit geistiger Behinderung gehören, die mit öffentlicher Unterstützung im Heim leben, Tagesstätten besuchen oder im Werkstattzentrum arbeiten, dann wird das Erbe solange anstelle der Sozialhilfe als eigenes Vermögen eingesetzt, bis es auf 2.300 Euro abgeschmolzen ist. Auch Sozialhilfe, die in der Vergangenheit gewährt worden war, ist aus dem Erbe zurückzuzahlen. Der Erbe hat also keine Vorteile aus der ihm zugefallenen Erbschaft.
Wer gemeinnützigen Organisationen wie der Lebenshilfe etwas aus dem Erbe zukommen lassen oder seinem Kind mit geistiger Behinderung mit Hilfe des Erbes dauerhaft zu mehr Lebensqualität verhelfen möchte, muss dies zu Lebzeiten durch ein Testament klar und eindeutig regeln.
Jetzt sind Sie sind am Zug – Nutzen Sie unsere Beratungsangebote
Sicher, Patentrezepte gibt es nicht – denn jedes Testament ist so individuell wie sein Verfasser. Aber langjährige Erfahrungen helfen, Vermögenswerte möglichst verlustfrei zu übertragen.
Beachten Sie, dass in der Bundesrepublik jedes Jahr rund 200 Milliarden Euro (das sind 200.000.000.000 Euro!) vererbt werden. Der Staat profitiert davon mit etwa drei Milliarden (3.000.000.000) Euro Erbschaftssteuer. Damit kein Euro überflüssig abgeführt und alles in Ihrem Sinne geregelt wird, ist eine ausführliche Beratung unverzichtbar.
Die Vorstandsmitglieder der Stiftung und die Mitglieder des Stiftungsrats stehen Ihnen für ausführliche Vorab-Information stehen gern zur Verfügung. Auf Wunsch vermitteln wir Sie auch weiter zu kompetenten Anwälten und Notaren im Kreis Neunkirchen. Natürlich sind Anwälte und Notare Ihres Vertrauens ebenso geeignete Ansprechpartner und Ratgeber. Grundsätzlich ist die Beratung bei Anwälten und Notaren mit Kosten verbunden, die sich nach der Höhe des Vermögens richten; eine Gebührenordnung regelt das im Detail.